FAQ – Vielfaltslotse (VieLo)
Allgemeines
Was ist das Projekt "Vielfaltslotse (VieLo)"?
VieLo ist ein Projekt im Rahmen des Bundesprogramms „Wandel der Arbeit – sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“, gefördert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ziel ist es, Gleichstellung, Vielfalt und Chancengleichheit im Arbeitsleben zu stärken.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Beschäftigte und Führungskräfte aus Unternehmen und Institutionen, die an Schulungen, Qualifizierungen oder Beratungsangeboten im Themenfeld Gleichstellung, Diversity und moderne Arbeitsstrukturen interessiert sind.
Welche Ziele verfolgt das Projekt konkret?
VieLo zielt auf die Sensibilisierung und Befähigung von Mitarbeitenden und Führungskräften in KMU ab. Durch Weiterbildung und Netzwerkbildung sollen Gleichstellung, Vielfalt, Elternzeitfreundlichkeit und moderne Führungskonzepte strukturell verankert werden.
Anmeldung & Unterlagen
Muss ich alle Angaben machen?
Bestimmte Angaben im Fragebogen sind verpflichtend (z. B. Geschlecht, Alter, Erwerbsstatus), da sie für die Förderung erforderlich sind. Angaben zu z. B. Behinderung oder Herkunft sind freiwillig.
Was passiert mit den Unterlagen nach der Schulungsreihe?
Die ausgefüllten Dokumente dienen dem Nachweis gegenüber Fördermittelgebern (ESF+ / BMAS) und werden vertraulich archiviert. Teilnehmende können auf Wunsch ihre Daten einsehen oder löschen lassen, soweit dies mit Fördervorgaben vereinbar ist.
Warum werden Daten erhoben?
Die Daten dienen der Dokumentation der Förderung nach den Vorgaben der EU-Verordnungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Mittel ordnungsgemäß verwendet werden und die Zielgruppen tatsächlich erreicht werden.
Wer verarbeitet die Daten?
Die Daten werden vom Projektträger (z. B. BilSE-Institut) erfasst und pseudonymisiert gespeichert. Nur im Falle einer Prüfung oder wissenschaftlichen Evaluation können die Daten temporär entpseudonymisiert werden. Verantwortlich ist u. a. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden bis spätestens 2032 gespeichert, da sie Bestandteil von Abschlussberichten gegenüber der EU-Kommission sind.